Wenn in Ihrem Kleingarten Abwasser anfällt und das Grundstück nicht an einen Kanal angeschlossen ist, müssen Sie einen Abwasserbehälter installieren und diesen bei der Behörde schriftlich anzeigen.
In einem Kleingarten oder auf einem Grundstück eines Wochenend- oder Ferienhausgebietes, in dem Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen wird, ist der Nutzungsberechtigte des Grundstücks zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Da die Grundstücke meist nicht der Kanalanschlusspflicht unterliegen, muss das Abwasser in einem Abwassersammelbehälter gesammelt und von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb abgeholt werden. Die regelmäßige Entleerung ist jeweils rechtzeitig zu veranlassen.
Zugelassen als Abwassersammelbehälter sind ausschließlich dichte monolithische Behälter. Der Behälter muss so bemessen sein, dass er das Abwasser eines Monats aufnehmen kann. Die Mindestgröße pro Grundstück beträgt eineinhalb Kubikmeter.
Die Anzeigepflicht besteht für
wenn Abwasser in großen Mengen anfällt, das Grundstück aber nicht an einen Kanal angeschlossen ist.
Aktualisiert am 09.08.2023