Verfahren

  1. schriftliche Antragstellung
  2. Terminabsprache
  3. Örtliche Vermessung
  4. Rechnungsstellung

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Auftrag erteilen mit Angabe des betreffenden Grundstückes (Straße und Hausnummer) oder Benennung der Katasterbezeichnung (Flur und Flurstück)
  • Absteckungen von Gebäuden werden nach den Festsetzungen aus dem gültigen, beschlossenen Bebauungsplan vorgenommen.