Sie benötigen die Eckpunkte bzw. Achsen des neu zu errichtenden Hauses .
Eine Absteckungsvermessung richtet sich nach den Baukosten des Neubaus, bzw. nach Zeitaufwand.
Ja. Diese Maßnahme wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
Ja, wenn die exakte Grenzsituation örtlich vorliegt und Baugrenzen und Baulinien bekannt sind. Die Verantwortung liegt hierbei bei dem Bauunternehmenden!
Es haftet immer die Person, die die örtliche Absteckungsvermessung ausgeführt hat.
Aktualisiert am 06.09.2024