Verfahren

Sollten Sie bemerken, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr am Abstellplatz ist, können Sie entweder bei der Polizei oder direkt bei unserem Vertragspartner BAV unter Telefon +49 421-544444 Auskünfte erhalten.

Sollte Ihr Fahrzeug abgeschleppt worden sein, können Sie es bei der BAV gegen Zahlung der Abschleppkosten, inkl. der Verwaltungsgebühr und der Verwahrkosten, abholen.

Sofern Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid erhalten möchten, geben Sie dies bitte beim Abschleppunternehmen an. Das Verfahren wird dann an das Referat 30 gesteuert. 

Rechtsgrundlagen