Verfahren

Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung versuchen anhand der Fahrgestellnummer oder den Kennzeichen den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen.

Wenn Sie Ihr Auto abholen, geben Sie bitte beim Abschleppunternehmen an, wenn Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid erhalten möchten. Das Verfahren wird dann an das Referat 30 gesteuert. 

Meldet sich nach 1 Monat niemand zur Abholung des Fahrzeuges, werden die Fahrzeuge verwertet oder versteigert.

Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)

Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.

Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • Kaufvertrag (wenn vorhanden)

Rechtsgrundlagen