Welche Fristen sind zu beachten?

Sie haben 1 Monat Zeit, Ihr Fahrzeug bei unseren Vertragspartnern der Bremer Autohandels- und Verwertungsgesellschaft (BAV) oder der Abschlepp- und Bergungsgesellschaft (ABG) abzuholen.
Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Abschleppkosten ab 205,00 EUR
Verwahrkosten 15,00 EUR/Tag, max. 100,00 Euro/Monat
105,00 EUR Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung zuzüglich Gebühren für die Verschrottung oder Versteigerung