Erziehungsberechtigte / religionsmündige Schülerinnen und Schüler wenden sich an die jeweils zuständige Schule. Die Abmeldung vom Religionsunterricht erfolgt formlos.
Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Schule finden Sie unter "Zuständige Stellen".
Unser Rat und Wunsch: Nehmen Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit wahr, sich mit ihren Kindern und den Lehrkräften über dieses Fach auszutauschen.
Aktualisiert am 17.07.2024