Verfahren
- Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Der Antrag und die Unterlagen werden im Hinblick auf Zuständigkeit und auf Vollständigkeit geprüft.
- Es wird auf Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zutreffen.
- Wenn alle Voraussetzung erfüllt sind, wird Ihnen die Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit dem Aufteilungsplan übermittelt.
- Sie erhalten ebenfalls einen Kostenbescheid.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Die Bescheinigung wird ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften erstellt.