Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.
Unterschiedlich je nach zuständiger Behörde.
Unterschiedlich je nach zuständiger Behörde.
Aktualisiert am 17.01.2024