Online ServiceOnline-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsbescheinigung) Über diesen Link können Sie die Belehrung bequem online durchführen.
- Die Online-Belehrung ist jederzeit und von überall möglich, folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Website.
- Auch die Bezahlung und der Erhalt der Bescheinigung erfolgen online.
- Die Online-Belehrung ist in 23 verschiedenen Sprachen möglich, zum Beispiel Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder Türkisch und weitere. Es gibt auch eine deutsche Version mit Gebärdensprache.