Wenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.

Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage Ihres Tätigkeitsfeldes fest.

Wenn sich das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens ändert, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens hat sich geändert.
  • Die Änderung ist eingetreten, nachdem die Künstlersozialkasse oder ein Träger der Deutschen Rentenversicherung die Abgabepflicht Ihres Unternehmens festgestellt oder geprüft hat.
  • Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Auszug aus dem Handelsregister (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Auszug aus dem Genossenschaftsregister (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Auszug aus dem Partnerschaftsregister (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Ummeldung beim Gewerberegister (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Abmeldung beim Gewerberegister sofern zutreffend und vorhanden
  • Geänderter Gesellschaftsvertrag (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.