Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.

Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen fest und berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe.

Wenn sich Ihre rechtlichen Verhältnisse ändern, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre aktuelle oder zukünftige Abgabepflicht auswirkt.

Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen sind zum Beispiel:

  • Änderung der Rechtsform
  • Übertragung des Unternehmens auf eine andere Person
  • Aufnahme oder Ausscheiden einer an der Gesellschaft beteiligten Person
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf eine andere Person
  • Umwandlung durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel in ein anderes oder weiteres Unternehmen
  • Auflösung des Unternehmens

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens haben sich geändert, beispielsweise Firmierung, Rechtsform, Gesellschafterin oder Gesellschafter, Inhaberin oder Inhaber.
  • Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Änderungsmitteilung Grunddaten
  • Auszug aus dem Handelsregister (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Auszug aus dem Genossenschaftsregister (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Auszug aus dem Partnerschaftsregister (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Ummeldung beim Gewerberegister (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Abmeldung beim Gewerberegister sofern zutreffend und vorhanden
  • Geänderter Gesellschaftsvertrag (sofern zutreffend und vorhanden)
  • Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.