Bitte beachten Sie, dass wegen der aktuellen Corona-Pandemie bis auf Weiteres keine Versteigerungen stattfinden.
Ihr persönliches Erscheinen im Fundamt ist in der Regel nicht erforderlich. Gerne schicken wir Ihnen Ihre verlorenen Gegenstände, die als Fundsachen bei uns abgegeben wurden, oder benötigte Versicherungsbestätigungen per Post zu.
Bitte rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail oder vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie
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Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zu jeder Zeit Fundsachen online zu suchen unter:
https://fundsuche02.kivbf.de/MyApp.asp?wci=Suche1&mdt=bremen&PLZ=28195&format=schmal
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 Absatz 1 BGB
In der Zeit von Januar- Februar 2020 wurden beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Ordnungsamt - Fundangelegenheiten weitergeleitet.
Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten, Stresemannstraße 48 (Eingang Steubenstraße), 28207 Bremen, innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.
Bremen, den 04.09.2020
Ordnungsamt - Fundangelegenheiten
Referatsleiter Herr Mildner
bar, EC-Karte
Aktualisiert am 19.01.2021