Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis.
Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Einen Antrag auf dauerhafte Sondernutzung muss jeder stellen, der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will.
Typische Beispiele für dauerhafte Sondernutzung sind:
Liegtkeine dauerhafte Sondernutzung vor, ist in der Regel das Ordnungsamt zuständig - zum Beispiel bei:
Vorliegen einer Sondernutzung:
dieser muss eine genaue Beschreibung und Begründung der geplanten Maßnahme enthalten (in 5-facher Ausfertigung einzureichen)
mit eingezeichneten, farblich hervorgehobenem Vorhaben (in 5facher Ausfertigung einzureichen)
Aktualisiert am 20.02.2024