Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und haben am 31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt? Dann soll Ihnen auf Antrag einmalig eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen oder bei nachhaltiger Integration zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Gut integrierten Ausländer:innen, die in der Bundesrepublik lediglich geduldet sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen (§§ 25a, 25b AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Um eine Chance zu haben, die Voraussetzungen zu erfüllen, soll Ausländer:innen, die vor dem 31.10.2017 in das Bundesgebiet eingereist sind und sich mindestens 5 Jahre geduldet, erlaubt oder gestattet im Bundesgebiet aufgehalten haben, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG für 18 Monate erteilt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung* ist, dass die Person

  • aktuell eine Duldung in der Bundesrepublik Deutschland hat
  • am 31.10.2022 bereits 5 Jahre ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet gelebt hat
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt,
  • nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten, grundsätzlich außer Betracht bleiben und
  • kein Ausweisungsinteresse besteht

Unter denselben Voraussetzungen sollen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige, ledige Kinder, die mit dieser Person in häuslicher Gemeinschaft leben, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

*Die Aufzählung ist nicht abschließend. Keine Gewähr. Prüfung im Einzelfall erforderlich.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Es sind in der Regel keine Unterlagen erforderlich.
  • Im Einzelfall kann das Migrationsamt benötigte Unterlagen anfordern.
  • Im Einzelfall kann die Abteilung für Migration und Einbürgerung benötigte Unterlagen anfordern.