Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen
Das Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen wird zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile gewährt. Es handelt sich um eine pauschale Geldleistung.
Hauptsache gesund! In diesem Bereich finden Sie vielfältige Informationen zur Gesundheitsvorsorge sowie zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – von der Familienversicherung über Vorsorge und Früherkennung bis hin zu Impfungen.
Außerdem haben wir zusammengestellt, wie der Staat den Sport unterstützt.
Das Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen wird zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile gewährt. Es handelt sich um eine pauschale Geldleistung.
Sie möchten eine Leistung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen?
Sind Sie körperbehindert oder haben Sie eine Pflegestufe? Sie benötigen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation Umbaumaßnahmen z.B. Ihrer Dusche, können diese aber nicht aus eigener Kraft finanzieren?
Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Zentralen Fachstelle Wohnen beraten.
Falls Sie wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, die Ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft einschränken, können Sie diese Einschränkungen als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.
Keiner wünscht es sich, aber manchmal braucht man dennoch einen Krankentransport.
In erster Linie sind die Patient:innen beziehungsweise die Praxen oder Krankenhäuser für die Organisation eines Krankentransportes über eines der privaten Krankentransportunternehmen selbst zuständig.
Hierbei handelt es sich nicht um einen rettungsdienstlichen Einsatz.
Der stadtbremische Rettungsdienst ist nur zuständig, wenn kein privates Krankentransportunternehmen erreicht wird oder ein Transport erst nach über 3 Stunden möglich ist.
Der Hafenärztliche Dienst besteht aus zwei Sachgebieten, dem eigentlichen hafenärztlichen Dienst, sowie der Reise-und Tropenmedizin (siehe dort), einschließlich der Gelbfieberimpfstelle in Bremerhaven.
Der Hafenärztliche Dienst ist erste Anlaufstelle für alle gesundheitlichen Fragen, die auf See- und Binnenschiffen auftreten, sowohl für Seeleute und Passagiere, als auch für Reeder und Schiffsagenten.
Auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten kann ein Betreuerwechsel durchgeführt werden
Bei Beendigung des Verfahrens sind durch den Betreuer Schlusstätigkeiten vorzunehmen.
Der Betreuer bedarf zur Verfügung über ein Grundstück (Verkauf) oder über ein Recht an einem Grundstück (z.B. Belastung durch Grundschulden) der Genehmigung des Betreuungsgerichts