Wenn Sie eine betriebserlaubnispflichtige Kindertageseinrichtung betreiben und diese geschlossen werden soll, ist dies der Aufsichtsbehörde zu melden.
Wenn ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot der Kindertagesbetreuung geschlossen wird, ist dies ein meldepflichtiges Ereignis und somit unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden.
Betrieb eines erlaubnispflichtigen Angebots der Kindertagesbetreuung.
Aktualisiert am 12.09.2023