Die Vornahme der Wohnungskündigung durch den Betreuer bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung 

  • Sofern der Betreuer für den / die Betroffene eine Kündigung der Wohnung erklären möchte, bedarf es vor der Abgabe der Erklärung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Voraussetzung ist eine Zuständigkeit des Betreuers für den Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten, sowie ein entsprechender schriftlicher Antrag des Betreuers. Ohne eine betreuungsgerichtliche Genehmigung ist die Kündigung unwirksam. Eine nachträgliche Heilung ist nicht möglich.
  • Mit dem Antrag ist ein ärztliches Attest einzureichen. Aus diesem muss hervorgehen, dass ein selbständiges Wohnen der / des Betroffenen auch unter Zuhilfenahme ambulanter Dienste nicht mehr möglich ist. Ferner sollte das Attest eine Aussage erhalten, warum eine Rückkehr ausgeschlossen ist. Das Betreuungsgericht genehmigt die konkreten Erklärungen des Betreuers, eine pauschale Erteilung der Genehmigung ist nicht möglich.
  • Das Gericht entscheidet durch Beschluss, der in Rechtskraft erwachsen muss. Neben dem Antrag auf Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung ist auch ein Antrag auf Erteilung einer mit Rechtskraftzeugnis versehenen Beschlussausfertigung zu stellen.
  • Sofern der / die Betroffene eigenständig in der Lage ist, die Kündigung vorzunehmen und die Konsequenzen seines / ihres Handelns überblicken kann, so bedarf es nicht zwingend der Erteilung einer gerichtlichen Genehmigung. Das Gericht kann nur die Erklärung des Betreuers genehmigen. Die eigenständige Kündigung durch den Betroffenen hingegen unterliegt nicht der Genehmigungspflicht. Ob der/die Betroffene in der Lage ist sein/ihr Handeln und die daraus resultierenden Konsequenzen zu überblicken wäre im Zweifel durch einen Arzt attestieren zu lassen.

Voraussetzungen

Aufgabenkreis: Wohnungsangelegenheiten; Antrag des Betreuers 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ärztliches Attest

    Ein ärztliches Attest ist zwingend vorzulegen. Dieses sollte nicht älter als ein Monat vor Antragsstellung sein.

  • Schriftlicher Antrag des Betreuers

    Der Inhalt des Antrages sollte Informationen dazu geben, ob der oder die Betroffene das Rechtsgeschäft geistig in der Lage ist eigenständig vorzunehmen. Ob er oder sie zu dem Antrag angehört werden kann, dies meint in wie weit er oder sie den Sachverhalt versteht. Könnte er oder sie ein Rechtsmittel einlegen oder entsprechende Anträge zu stellen. Welche Wünsche oder Sichtweise zur Kündigung hat sie oder er zur Wohnungskündigung.