Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.
Die Ausnahmegenehmigung für Umzüge ist nunmehr bei der Polizei Bremen angesiedelt. Daher ist nicht mehr das ASV, sondern die Polizei Bremen hier Ansprechpartner. Ausgenommen hiervon sind Umzüge in Fußgängerzonen.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.