Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße bis zu 1,39 m erhalten eine Ausnahmegenehmigung, die dazu berechtigt, bundesweit an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung
Aktualisiert am 09.12.2024