Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.
Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.
Die Mutter muss dafür folgende Angaben zum Kind machen:
Personalausweis oder Reisepass
Im schriftlichen Verfahren ist eine Kopie ausreichend.
Aktualisiert am 03.12.2024