Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (zum Beispiel Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Voraussetzungen

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Der Antrag kann formlos erfolgen
    • Erforderlich ist die Vorlage eines Grundbuchblattauszuges oder des aktuellen Bescheides über die Grundbesitzabgaben (die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein).