Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig sind und Ihre Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen aufheben möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen nur Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet und während eines vorgeschriebenen Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.

Sie können diese Erlaubnis vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufheben lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.

Es gibt 3 Arten von bergrechtlichen Erlaubnissen:

  • Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken: ausschließliches Recht, um Lagerstätten zu entdecken und ihre Ausdehnung festzustellen,
  • Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken: ausnahmslos für Forschungszwecke und
  • Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung: um Kennwerte von möglichen Vorkommen zu ermitteln.

Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Edel- und Buntmetalle sowie Salze. Das Gebiet, auf das sich die Erlaubnis bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

Voraussetzungen

Sie müssen eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen besitzen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Aufhebungsantrag