Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch von Teilmaßnahmen) von Straßen erhebt die Stadt Bremen Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (s. Erschließungsbeitragsgesetz v. 14.01.2016.
Bei Bedarf erteilt das Amt für Straßen und Verkehr, Bereich Erschließung, gebührenpflichtige Auskünfte über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge.
Dazu ist von Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigten das zu bewertende Grundstück inkl. Flurstücksnummer aufzugeben.
Benötigte Unterlagen
Sofern Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht.
Aktualisiert am 09.08.2024