Das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - steht als Dienstleistungseinrichtung Arbeitgebenden und schwerbehinderten Arbeitnehmenden zur Seite. Unser Ziel ist es, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen, sie - wenn notwendig - so behindungsgerecht wie möglich zu gestalten und sie dauerhaft zu erhalten. Wir beraten Arbeitgebende, schwerbehinderte Beschäftigte und das betriebliche Integrationsteam, unterstützen durch technische und andere Hilfen und beauftragen gegebenenfalls den Integrationsfachdienst. Dafür nutzen wir die von Arbeitgebenden erbrachte Ausgleichsabgabe. Um Arbeitsplätze zu erhalten, wirken wir bei Präventionsmaßnahmen mit und achten auf die Einhaltung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen. Regelmäßig bieten wir vielfältige Informationsveranstaltungen zum Thema "Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Betrieben und Verwaltungen" an. Die kostenlosen Kurse richten sich an Arbeitgebende, an das betriebliche Integrationsteam nach dem SGB IX (Beauftrage der Arbeitgebenden, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen), an Personalsachbearbeitungen, Vorgesetzte, Betriebsärzt:innen, schwerbehinderte und andere interessierte Menschen. Das Fortbildungsprogramm und weitere Broschüren zum Schwerbehindertenrecht finden Sie auf der Seite des Integrationsamtes unter https://www.avib.bremen.de/integrationsamt-12286. Die Grundlage für die Erfüllung unserer Aufgaben ist das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX).
Aktualisiert am 20.12.2024