Als besonders langjährig versicherte Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.

Mit der Rente für besonders langjährig Versicherte können Sie eine abschlagsfreie Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.

Wurden Sie bis zum 31.12.1952 geboren, können Sie die vorzeitige abschlagsfreie Altersrente ab der Vollendung des 63. Lebensjahres beanspruchen.

Bei Geburt zwischen dem 01.01.1953 und dem 31.12.1963 wird die Altersgrenze stufenweise auf 65 angehoben. 

Ab dem 01.01.1964 Geborene können die abschlagsfreie vorzeitige Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten.

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 45 Jahren und
  • Sie haben das für Sie maßgebliche Alter erreicht.

Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:

  • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit,
  • Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt,
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag,
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht,
  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (zum Beispiel Krankengeld). Sozialleistungen der Agentur für Arbeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn werden nur berücksichtigt, wenn Sie die Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers erhalten haben.
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR
  • Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Rentenantrag für besonders langjährig Versicherte
  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)