Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie verpflichtet, der Erlaubnisbehörde Änderungen der vertretungsberechtigten Personen und des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen.

Es gibt eine Änderung, zum Beispiel eine neue Geschäftsführung. Sie zeigen die Änderung bei der Aufsichtsbehörde an.

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen besitzen eine Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter.
  • Ihr Unternehmen hat einen neuen Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter oder (bei juristischen Personen) eine neue vertretungsberechtigte Person.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bei neuer vertretungsberechtigter Person:
    • Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie).
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der gemeldeten Personen.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
    • Auskunft in Steuersachen des Finanzamts nicht älter als 3 Monate.
  • Bei Namensänderung oder Firmenänderung:
    • Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie).
    • Gegebenenfalls Heiratsurkunde (in Kopie).
  • Bei sonstiger Änderungsmitteilung:
    • Gewerbeum- beziehungsweise Gewerbeanmeldung