Als erziehungsberechtigte Person können Sie entscheiden, dass Ihr Kind nicht am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen soll.
Im schulischen Religionsunterricht sollen Schülerinnen und Schüler ein Grundwissen über Religionen erhalten, die Lebensbedeutsamkeit von Religionen verstehen und einschätzen können und sie sollen dazu angehalten werden, religiöse Überzeugungen Anderer wahrzunehmen und anzuerkennen. Diese Zielsetzung gilt für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, mit welchen religiösen oder weltanschaulichen Voraussetzungen sie in die Schule kommen.
Als erziehungsberechtigte Person können Sie entscheiden, ob Ihr Kind am Religionsunterricht teilnehmen soll oder nicht. Sollten Sie das Unterrichtsangebot für Ihr Kind nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bzw. Ihre Kinder bei der Schule vom Fach Religion abzumelden. Nach Erreichen der Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) entscheiden die Schülerinnen und Schüler selbst über ihre Teilnahme am Religionsunterricht.
Wenn Schülerinnen und Schüler der Grundschule vom Religionsunterricht abgemeldet werden, nehmen sie stattdessen am Unterricht in einer Parallelklasse teil. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I erhalten anstelle des Religionsunterrichts alternativen Unterricht im Fach Philosophie.
Zur Abmeldung vom Religionsunterricht wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Schule. Die Abmeldung kann formlos erfolgen.
Aktualisiert am 17.07.2024