Online ServiceOnline-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsbescheinigung) Über diesen Link können Sie die Belehrung bequem online durchführen.
- Die Online-Belehrung ist jederzeit und von überall möglich, folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Website.
- Auch die Bezahlung und der Erhalt der Bescheinigung erfolgen online.
- Die Online-Belehrung ist in 23 verschiedenen Sprachen möglich, zum Beispiel Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder Türkisch und weitere. Es gibt auch eine deutsche Version mit Gebärdensprache.
Aktualisiert am 19.01.2024
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.