Falls Ihnen die Gewerbeausübung behördlich untersagt worden ist, können Sie die Wiedergestattung beantragen.
Falls Ihnen die Gewerbeausübung behördlich untersagt worden ist, können Sie die Wiedergestattung beantragen.
Aufgrund bundesweiter Vorgaben musste das Onlineportal für die digitalen Kfz-Zulassungen (iKfz) zum 1. Januar 2024 deaktiviert werden. Die Kfz-Zulassungsstelle bietet momentan die Online-Leistungen nicht an. An der Wiederaufnahme der digitalen Angebote wird derzeit gearbeitet. Zwischenzeitlich stehen Ihnen die analogen Angebote der Kfz-Zulassungsstelle zur Verfügung. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Wiederanmeldung eines Fahrzeuges nach einer Außerbetriebsetzung auf denselben Fahrzeughalter (ohne Halterwechsel)
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Fr. 14.06.24 um 07:15
Wirtschaftsidentifikationsnummer
Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Je nach Art der Untersuchung müssen Sie diese genehmigen lassen oder müssen über die Untersuchung informieren.
Ein Wohnberechtigungsschein könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten. Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer geförderten, mietgünstigen Wohnung erforderlich.
Sie gehören zu den Senioren/Seniorinnen in Bremen und verfügen über freien Wohnraum und haben Unterstützungsbedarf? Oder Sie gehören zu den Studierenden in Bremen und suchen freien Wohnraum und möchten einen älteren Menschen unterstützen?
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Wohngeldstelle Contrescarpe am Di. 28.05.24 um 09:30
Der Bezug eigenen Wohnraumes bildet einen wichtigen Ausgangspunkt für den Start in ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe – gerade für Geflüchtete. Haben Sie Wohnraum, den Sie an Geflüchtete vermieten wollen, dann wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner*innen der AWO Projektkoordination. Diese entnehmen Sie bitte der beiligenden Kurzbeschriebung des Projekts.
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Dieses Angebot befindet sich derzeit noch im Aufbau und startet erst in Kürze. Der Online-Dienst ist daher noch nicht verfügbar. Sobald der Dienst verfügbar ist, finden Sie den entsprechenden Link an dieser Stelle. Sie sind innerhalb von Bremen umgezogen? Jetzt ist die Ummeldung inklusive neuer Anschrift auf Ihrem Personalausweis online möglich. Die Ersten, die das Angebot nutzen können, sind alleinstehende, volljährige Personen ohne minderjährige Kinder. Der Dienst wird fortlaufend ausgebaut. Für alle anderen Personen besteht dennoch die Möglichkeit Antragsunterlagen zur Wohnsitzummeldung digital abzugeben. Weitere Informationen dazu finden Sie in der verlinkten Dienstleistungsbeschreibung "Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)" unter "Weitere Informationen".
Sind Sie körperbehindert oder haben Sie eine Pflegestufe? Sie benötigen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation Umbaumaßnahmen z.B. Ihrer Dusche, können diese aber nicht aus eigener Kraft finanzieren? Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Zentralen Fachstelle Wohnen beraten.
Wenn in Ihrer Wohnung ein nicht baulicher Mangel besteht, für Personen weniger als 9 qm Wohnraum zur Verfügung steht oder auch Instandsetzungsmaßnahmen durch den / die Eigentümer/in nicht durchgeführt werden, können Sie dies bei der Wohnungsaufsicht melden.
Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus getätigt haben und verschiedene Voraussetzungen erfüllen.