Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Sie haben eine Weiterbildungsmaßnahme absolviert, um das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik auszuüben? Dann können Sie die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsmaßnahme beim Staatlichen Prüfungsamt beantragen oder sich zur Prüfung melden.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Sie möchten sich an einer Berufsfachschule bewerben? Die Ausbildungen in den verschiedenen Berufsfachschulen bereiten entweder berufsvorbereitend auf einen Beruf vor oder schließen mit einem schulischen Berufsabschluss ab. Teilweise werden sie doppelqualifizierend angeboten.
Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Kindertageseinrichtungsangebot anbieten? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder die Schüler-Sammelbeförderung in Anspruch nehmen.
Sie möchten eine Fahrkarte (Monatskarte) für die Schülerbeförderung beantragen?
Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.