Sie möchten bei der Bremischen Bürgerschaft eine Petition einreichen.
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Seit dem 1. Dezember 2005 können Sie bei dem Amtsgericht Bremen in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dokumente in elektronischer Form eingereichen. Das dafür entwickelte Verfahren hat die Kurzbereichnung "EGVP" (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)
Nach dem BAföG wird eine individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Studierenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit soll dem Einzelnen – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie – die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Ziel ist es, allen Studierenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Do. 20.06.24 um 08:15
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Fr. 14.06.24 um 08:00
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Do. 13.06.24 um 10:45
Bei der Zuteilung eines Kennzeichens wird in der Regel eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die kein Einfluss besteht.
Wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss dieses zugelassen sein.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Do. 13.06.24 um 10:45
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Do. 13.06.24 um 10:45
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (z.B. Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichennummer beginnt immer mit "06". Auch eine Mehrfachverwendung ist möglich. Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.