Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.

Die Bremer Standesämter stellen diese Urkunden nur dann aus, wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall im jeweiligen Standesamtsbezirk des Standesamtes Bremen-Mitte bzw. Bremen-Nord ereignet hat oder nachbeurkundet wurde und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher durch die Standesämter noch nicht abgelaufen ist. 

Es gelten folgende Fristen:

  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Eheregister: 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Informationen zu älteren Standesamtsregistern erhalten Sie beim Bremer Staatsarchiv (www.staatsarchiv.bremen.de).

Diese Urkunden können wir für Sie ausstellen:

  • Aus allen Registern beglaubigte Registerausdrucke (z.B. für die Anmeldung einer Eheschließung)
    • als beglaubigte Kopie, wenn das Register auf Papier geführt wird,
    • als Registerausdruck, wenn das Register elektronisch geführt wird
  • Geburtsurkunden (auch mehrsprachig), 
  • Sterbeurkunden (auch mehrsprachig), 
  • Eheurkunden (auch mehrsprachig), 
  • Lebenspartnerschaftsurkunden.

Sie wünschen eine Auskunft zu Ihrer Geburtszeit? Dann beantragen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtsregisters.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (beurkundete Person
  • Eheleute, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner)
  • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister (gilt nur für Geburts- und Sterbeurkunden)
  • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die im Register eingetratgenen Personen seit 30 Jahren verstorben sind
  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks
  • Sie können auch jemanden bevollmächtigen, die Urkunden für Sie zu beantragen.
  • Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses. 

Einschränkungen bestehen bei Personenstandsregistern von

  • Personen, die an Kindes Statt angenommen worden sind (Adoption)
  • Transsexuellen und Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
  • Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gültiger Personalausweis oder Gültiger Reisepass
  • Bei Bevollmächtigung die schriftliche Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass der Vollmacht gebenden Person.