Ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen.

Ein Ehegatte, der einen Ehenamen führt, kann nach Auflösung der Ehe (Scheidung oder Tod des anderen Ehegatten) seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen wieder annehmen. Kinder aus dieser Ehe, die den Ehenamen als Geburtsnamen führen, können sich der Namensänderung nicht anschließen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Aktuelle beglaubigte Abschrift vom Eheregister, soweit das Register nicht bei dem Standesamt geführt wird, bei dem Erklärung abgegeben wird
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass