Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Mann, dessen Familienname der Geburtsname des Kindes geworden ist, nicht der Vater des Kindes ist, so erhält das Kind auf seinen Antrag oder, wenn das Kind das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auch auf Antrag des Mannes den Namen, den die Mutter im Zeitpunkt der Geburt führte, als Geburtsnamen.

Voraussetzungen

rechtskräftige Feststellung der Nichtvaterschaft

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über die Feststellung der Nichtvaterschaft

    (Beschluss des Gerichts)

  • Personalausweis oder Reisepass der Erklärenden