Das Namensrecht ist in jedem Land unterschiedlich geregelt.

Ist in die ausländische Heiratsurkunde eine Namensführung der Ehegatten eingetragen, so ist diese für deutsche Staatsangehörige nicht immer gültig. Eine Beratung beim Standesamt wird daher empfohlen.

Wenn Sie bei der Eheschließung im Ausland keinen gemeinsamen Ehenamen wirksam bestimmen konnten, kann diese Erklärung bei uns nachgeholt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Aktuelles Original der Heiratsurkunde (mehrsprachig oder mit Übersetzung) ggf. mit Apostille und Legalisation durch die deutsche Botschaft

    (bitte  erfragen, was erforderlich ist)

  • Aktuelle Geburtsurkunden der Ehegatten
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • wenn dies nicht Ihre erste Ehe ist: Eheurkunde der Vorehe und Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass