Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen.  

Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mo. 29.04.24 um 09:30

Zum Zweck der Bewerbung um einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:

  • Zeugnisse von Schulen (auch 2. Bildungsweg)
  • Zeugnis staatlicher Schulen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Vorlage des Originaldokuments
    • Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
  • Gegebenenfalls Kopien
    • Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
    • Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein