Warum bekomme ich einen neuen Bescheid, ohne dass sich etwas ändert?

Es hat sich etwas an der Bestandskraft geändert. Der geänderte Bescheid enthält weitere Vorläufigkeiten, die zunächst keine Auswirkung auf die Höhe der Steuer haben. Hierzu enthält der Bescheid auch eine Erläuterung, z.B.:

"Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch vom **.**.**** , da hinsichtlich aller im Einspruchsverfahren geltend gemachten Einwendungen die Steuerfestsetzung nunmehr vorläufig nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO ist."

Voraussetzungen

Gegen den ursprünglichen Bescheid lag ein Einspruch vor.