Für Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist immer der Tag der ersten Zulassung.

Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

Das Kennzeichen darf nur in folgenden Fällen verwendet werden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer

Voraussetzungen

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Begutachtung von einer / einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Prüfingenieurin / einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
  • weitestgehend im Originalzustand und guter Erhaltungszustand des Fahrzeugs
  • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
    Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.
  • keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge).
    Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.
  • schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
  • Führungszeugnis der Belegart O

    zur Vorlage bei einer Behörde

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

  • Gutachten nach § 23 StVZO

    Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • Kennzeichenschilder

    bei zugelassenen Fahrzeugen

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA Lastschriftmandat)
  • für Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt wurden: Stilllegungsbescheinigung anstatt Fahrzeugschein
  • Fahrzeuge, für die keine Betriebserlaubnis vorhanden ist

    zusätzlich:
    - Vollgutachten nach § 21 StVZO

  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt