Sie sind Ausländer:in und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen deutsche:r Staatsangehörige:r werden.

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem die Verkürzung des erforderlichen Inlandsaufenthalts von 8 auf 5 Jahre und die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens Ende Juni 2024 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten erfolgen Einbürgerungen nach den Voraussetzungen des aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetzes:

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/StAG.pdf

Bitte sehen Sie momentan von Anfragen zur neuen Gesetzgebung ab.

Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Fragen und Antworten: Reform des Staatsangehörigkeitsrechts". 

Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.
Derzeit werden Anträge aus dem 1. Quartal 2022 abschließend bearbeitet. Sobald sich Ihr Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen. 

Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge grundsätzlich nach Eingangsdatum erfolgt.

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
  • als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen,   
  • außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Voraussetzungen

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie wohnen in Bremen.
  • Sie verfügen über einen 8-jährigen Inlandsaufenthalt.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie bekennen sich zum Grundgesetz.
  • Sie sind im Besitz eines gefestigten Aufenthaltstitels.
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe.
  • Sie sind bereit, Ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben.
  • Sie haben keine Vorstrafen.
  • Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gegeben.

Mit dem sogenannten "Quick-Check" haben Sie die Möglichkeit unverbindlich zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Der "Quick-Check" wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellt. Den "Quick-Check" finden Sie unter "Weitere Informationen".

Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem FAQ Bereich. Gerne können Sie zur weiteren Klärung auch Kontakt mit der Einbürgerungsbehörde aufnehmen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Im Antragsformular wird beschrieben, welche Unterlagen in Ihrer Lebenssituation im Regelfall benötigt werden.

    Für die Einbürgerung ist die Vorlage einer Vielzahl von Unterlagen erforderlich.

    Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, ist von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig.