Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV beantragen
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Bezahlmöglichkeiten
bar, EC-Karte
Hinweis zur Verkehrssituation
Aufgrund der Baustelle in der Steubenstraße sowie der damit verbundenen vollständigen Sperrung der ersten Eisenbahnunterführung – auch für Fußgänger und Radfahrer – ist das Behördenzentrum Stresemannstraße voraussichtlich noch bis in den Sommer 2028 nicht mehr direkt von der Haltestelle Julius-Brecht-Allee (Linie 1) erreichbar. Eine Zufahrtsmöglichkeit besteht aber über die Gartenstadt Vahr, Insterburger Str.
Hinweis
Im Bürgeramt können Kundenanliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten (KFZ-Zulassung), klicken Sie bitte den folgenden Link zum BSC-Stresemannstraße an: https://www.service.bremen.de/buergerservicecenter-stresemannstrasse-9384
Ab dem 02.07.2026 ist die Bearbeitung von roten Dauerkennzeichen für Inhaber:innen nur noch mit Termin möglich. Lediglich für die Inhaber:innen, die die Unterlagen für rote Dauerkennzeichen über gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste einreichen, ändert sich nichts. Terminvereinbarungen sind an Dienst- und Donnerstagen in der Zeit von 08.00 bis 11.30 Uhr (dienstags) bzw. 08.00 – 11.00 Uhr (donnerstags) möglich.
Die Bearbeitung der Anliegen erfolgt, bei Vorlage der vollständigen Unterlagen, in der Regel im Termin. Somit ist eine separate Abholung nicht erforderlich. Vollständige Unterlagen sind vor allem das Fahrzeugscheinheft, das Fahrtenbuch und ein ausgefülltes Vorblatt mit dem gewünschten Anliegen. Ggf. auch die Kennzeichenschilder, je nach Anliegen. Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise in der Dienstleistungsbeschreibung unter Formulare bzw. weitere Informationen.
Ausgeschlossen von der sofortigen Bearbeitung sind Neuanträge auf rote Dauerkennzeichen. Hier ist eine Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinn notwendig. Die Bearbeitung der Anträge liegt damit in der Regel bei ca. 6 bis 8 Wochen.
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Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Die zugeteilte Kennzeichennummer beginnt immer mit "06". Auch eine Mehrfachverwendung ist möglich.
Für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt ihrer Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können rote…
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil…
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Aktualisiert am 15.07.2026