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Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen.
Falls das Fahrzeug verwertet werden soll, erhalten Sie von der Annahmestelle oder dem Verwertungsbetrieb (Demontagebetrieb) einen Verwertungsnachweis.
Gestohlene bzw. unterschlagene Fahrzeuge sollten regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt werden.