Personalausweis beantragen
In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.
Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.
Sie möchten einen Personalausweis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
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Basisinformationen
- Ausweispflicht besteht für Personen ab 16 Jahren.
- ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
- bei Kindern unter 16 Jahren
- müssen die Kinder bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
- hat die Antragstellung durch die Personensorgeberechtigte/-n zu erfolgen
- wird der ePA nur mit ausgeschaltetem elektronischem Identitätsnachweis ausgestellt.
- wird für Kinder ab 6 Jahren eine besondere Erklärung der Personensorgeberechtigten ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises benötigt.
- müssen Kinder ab dem 10. Lebensjahr selbst unterschreiben
- können Erziehungsberechtigte alleine, ohne Vollmacht des anderen, das Ausweisdokument abholen - mit der Abholung kann eine dritte Person beauftragt werden. In jedem Fall benötigt diese Person (auch Erziehungsberechtigte) eine besondere Abholvollmacht. Dafür sollte der unter "Formulare" angebotene Vordruck benutzt werden
- eine Abholvollmacht wird jedoch in jedem Fall dann benötigt, wenn das Kind (ab 16 Jahren) den Personalausweis selbst beantragt hat
Funktionen
- amtliches Ausweisdokument
- elektronischer Identitätsnachweis
- elektronische Signatur
- zwei digitale Fingerabdrücke
Über die Funktionen und Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-Ausweis können Sie sich in der Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" informieren.
Hinweise:
- das Ändern der Anschrift durch Adressaufkleber bei Umzügen ist gebührenfrei.
- Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach dem SGB (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist grundsätzlich nicht möglich.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
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Ablauf
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
- Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief. Dieser PIN-Brief enthält eine PIN (fünfstellige Einmal-PIN, sog. Transport-PIN) und eine PUK (Entsperrnummer, wenn Sie Ihre PIN 3 Mal falsch eingegeben haben). Der PIN wird für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt. Den Online-Ausweis können Sie ab 16 Jahren nutzen. Setzen Sie hierzu eine selbstgewählte, 6-stellige PIN. Das können Sie selbst mit der AusweisApp und einem NFC-fähigen Smartphone erledigen.
- Sie können sich Ihren neuen Personalausweis auf Wunsch direkt nach Hause liefern lassen. Die Voraussetzungen und weitere Informationen zum Thema "Direktversand" finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Informationsblatt Direktversand".
- Alle Informationen zur Abholung des Personalausweises finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen".
Weitere Hinweise
Gültigkeit:
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Aufnahme von Fingerabdrücken
- Seit dem 2. August 2021 sind bei der Beantragung eines neuen Personalausweises immer zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert.
Weitere Informationen unter Tel.: + 49 421 361 88660.
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Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Zum Beispiel Personalausweis, gültiger (Kinder-) Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen beziehungsweise Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
- 1 QR-Code zum Abruf eines digitalen Passfotos oder machen Sie Ihr Foto direkt im BürgerServiceCenter
Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.
- Bei Kindern unter 16 Jahren:
Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
- bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes.
- Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!
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Zuständige Stellen
Termin absagen
Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
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Formulare
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Gebühren / Kosten
37,00 EUR für Personen ab 24 Jahre
22,80 EUR für Personen unter 24 Jahre
6,00 EUR Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird).
15,00 EUR zusätzlich bei Nutzung der Direktversand-Option.
Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich.
Für obdachlose Personen, die sich in Bremen aufhalten, fallen keine Gebühren an.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Wie lange dauert die Bearbeitung?
grundsätzlich ca. 4 Wochen
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Häufige Fragen
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Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
Ja, seit dem 2. August 2021 sind bei der Beantragung eines neuen Personalausweises immer zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert.
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Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
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Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
Ja, die elektronische Signatur und zwei Fingerabdrücke.
Aktualisiert am 07.11.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.