Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen?
Wenn Ihnen das Migrationsamt Ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, erhalten Sie automatisch von uns einen Termin zur Verlängerung. In dem Einladungsschreiben finden Sie alle erforderlichen Informationen und welche Unterlagen mitzubringen sind. Sie müssen sich also nicht selbst um einen Termin kümmern!
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für die Übertragung von Aufenthaltstiteln gilt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Dienstleistung „Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels".
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis muss verlängert werden, wenn Sie über ihre Dauer hinaus in Deutschland bleiben wollen. Für die Verlängerung ist eine persönliche Vorsprache im Migrationsamt erforderlich. Um Ihnen das Verfahren so einfach wie möglich zu machen, erhalten Sie automatisch von uns einen Termin zur Verlängerung. In dem Einladungsschreiben finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen und welche Unterlagen mitzubringen sind. Sie müssen sich also nicht selbst um einen Termin kümmern.
Sie müssen aber bitte alle in dem Einladungsschreiben angegebenen Unterlagen mitbringen, da Sie das Bestehen der Voraussetzungen auch bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis belegen müssen. Andernfalls kann keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgen.
Aktualisiert am 21.03.2024